Nachverfolgung über DoP- und Identnummer
Mit der Einführung der europäischen Bauproduktenverordnung sind wir seit dem 01.07.2013 verpflichtet, unseren Produkten, die über eine europäische Norm geregelt sind, eine Leistungserklärung beizufügen. Bei Materialien unter der REACH-Verordnung ist zudem ein Sicherheitsdatenblatt beizulegen.
Als Marktführer für weiße Baustoffe stellen wir Ihnen zum Start der Verordnung eine digitale Lösung für die Weitergabepflicht der Leistungserklärung (DoP) zur Verfügung.
Bei Lieferung unserer Ware erhalten Sie den Lieferschein mit der Angabe DoP-, Identnummer und CE Kennzeichnung. Unter Angabe der DoP-Nummer können Sie die gültigen Leistungserklärungen und Begleitunterlagen abrufen und entweder Ihrem Kunden per E-Mail weiterleiten oder ausdrucken.
Hier geht's zum Download der DoPs: www.rad-dop.com
Weitere Infos zur Nachverfolgung über DoP
Infos zur Normänderung bei bewehrtem Porenbeton - aus DIN 4223 wird DIN EN 12602

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